Radialstiftung

Satzung

Auszug

§1 Stiftungszweck

(1) Die Stiftung dient der Förderung der Kunst und Kultur sowie der Jugendhilfe

und der Erziehung, Volks- und Berufsbildung.

(2) Im Bereich der Förderung der Kunst und Kultur will die Stiftung durch
modellhafte Vorhaben einen Beitrag zur interdisziplinären künstlerischen
Produktivität in den Bereichen der darstellenden Kunst, Musik und bildenden
Kunst leisten.

(3) Im Bereich der Förderung der Jugendhilfe und der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung will die Stiftung duich Bildungsmaßnahrnen künstlerischen
Inhalts, namentlich durch die Vermittlung und Einübung interdisziplinärer
Kunstprojekte, als Ausdruckfonnen der SelbstverwirkIichung und
gesellschaftlichen Integration zu einer gesamthaften Bildung von
Jugendlichen und jungen Erwachsenen beitragen,

(4) In diesem Sinne verwirklicht die Stiftung ihre Zwecke insbesondere, indem
sie Maßnahmen, die den in Abs. 1 genannten Zielen dienen, anbietet und
durchführt [...].

(5) Die Stiftung kann auch andere Körperschaften, die den in Abs. 1 genannten
Zielen dienen, sowie deren Einrichtungen und Projekte durch finanzielle
Zuwendungen fördern,


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